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Kamera, Objektiv, Fotografie, Spiegelreflexkamera, DSLR

3 Jahre EinsA-Vollschutz

in Kooperation mit der Allianz

Warum den EinsA-Vollschutz wählen?

  • Vollumfänglicher Schutz Schützen Sie Ihre Ausrüstung vor Fall-, Stoß- und Flüssigkeitsschäden sowie Diebstahl.
  • Keine Selbstbeteiligung Im Schadensfall entstehen Ihnen keine zusätzlichen Eigenkosten – maximale Entlastung.
  • Neuwertentschädigung & Weltweit Voller Schutz bei Reisen rund um den Globus inklusive Neuwertentschädigung.
  • Einfacher Einmalbeitrag Kein monatliches Abo: Sie zahlen einmalig für 3 Jahre Schutz.

Umfassende Schutzleistungen im Detail

✔️ Material- & Konstruktionsfehler
✔️ Fall- & Stoßschäden
✔️ Displaybruch
✔️ Flüssigkeitsschäden
✔️ Bedienungsfehler & Ungeschicklichkeit
✔️ Einbruchdiebstahl, Raub & Vandalismus
✔️ Diebstahl aus KFZ (verschlossen)
✔️ Kurzschluss & Überspannung
✔️ Brand, Blitzschlag & Explosion
✔️ Sturm, Hagel & Frost

Beitragstabelle (Einmalzahlung)

Kein monatliches Abo: Sie zahlen einmalig für 3 Jahre Schutz (2 Jahre bei Gebrauchtgeräten).

Gerätepreis (bis) Gesamtbeitrag
100,00 € 29,00 €
200,00 € 39,00 €
350,00 € 59,00 €
500,00 € 79,00 €
750,00 € 89,00 €
1.000,00 € 109,00 €
1.500,00 € 159,00 €
2.000,00 € 199,00 €
2.500,00 € 249,00 €
3.000,00 € 299,00 €
4.000,00 € 359,00 €
5.000,00 € 399,00 €



Häufig gestellte Fragen zum EinsA-Schutz


Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Verkauf und der Zahlung des Einmalbeitrages. Er endet automatisch 3 Jahre nach Versicherungsbeginn (bzw. 2 Jahre bei Gebrauchtgeräten), ohne dass es einer Kündigung bedarf.



Gilt der EinsA-Schutz auch für gebrauchte Kameraausrüstung?

Ja, der Schutz kann sowohl für Neugeräte als auch für Gebrauchtgeräte abgeschlossen werden. Bei Gebrauchtgeräten beträgt die Vertragslaufzeit 2 Jahre und es gilt eine Selbstbeteiligung von 50€ je Versicherungsfall.



Fällt bei Neugeräten eine Selbstbeteiligung im Schadensfall an?

Nein, für Neugeräte gibt es keine Selbstbeteiligung. Im Schadensfall werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten im Rahmen der Bedingungen ohne Eigenanteil übernommen.



Ist meine Ausrüstung auch im Urlaubs- oder Auslandseinsatz geschützt?

Ja, der Geltungsbereich des EinsA-Schutzes ist weltweit. Sie sind auf Reisen rund um den Globus vollumfänglich abgesichert.